Die Gesetzeslage erfordert folgende Maßnahmen:§ 13 (4) Covid-19-SchuMaVo Patienten Originalzitat: „Besucher und Begleitpersonen dürfen sonstige Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, nur betreten, wenn sie eine Maske (Anmerkung: FFP-2) tragen.“Zu den Aktuellen Infos vom Sozialministerium bitte HIER KLICKENZu den Aktuellen Infos vom Land Kärnten bitte HIER KLICKEN
Zur Corona Ampel bitte HIER KLICKEN