Covid-19

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Die Gesetzeslage erfordert folgende Maßnahmen: § 13 (4) Covid-19-SchuMaVo Patienten Originalzitat: „Besucher und Begleitpersonen dürfen sonstige Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, nur betreten, wenn sie eine Maske (Anmerkung: FFP-2) tragen.“ Zu den Aktuellen Infos vom Sozialministerium bitte HIER KLICKEN Zu den Aktuellen Infos vom Land Kärnten bitte HIER KLICKEN Zur Corona Ampel bitte HIER KLICKEN